Gremium neu besetzt: Anlaufstelle bei sexualisierter Gewalt

Im vergangenen Halbjahr hat die Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland die Richtlinien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt überarbeitet und weiterentwickelt. Im Zuge dieser Aktualisierung wurde das bestehende Gremium für Fragen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexualisierter Gewalt und übergriffigem Verhalten neu besetzt. Die Mitglieder stehen Betroffenen und Ratsuchenden als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

„Handlungsleitend ist das christliche Menschenbild, nämlich die Erkenntnis, dass jeder Mensch Ebenbild Gottes und von Gott geliebt ist“, so heißt es in den Richtlinien der Gebietskirche zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Grenzverletzungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt widersprechen diesem christlichen Menschenbild und dürfen keinen Platz haben, weder im kirchlichen Umfeld noch darüber hinaus. „Die Prävention sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Neuapostolische Kirche stellt.“

Hilfe und Ansprechstellen innerhalb der Kirche

Menschen, die in der Kirche Missbrauch, sexualisierte Gewalt oder übergriffiges Verhalten erleben oder wahrnehmen, werden ausdrücklich ermutigt, dies zu melden. Für diesen Zweck wurde ein Gremium eingerichtet, dessen Mitglieder jederzeit kontaktiert werden können. Sie bieten Ratsuchenden konkrete Hilfestellung und beraten zugleich die Kirchenleitung bei möglichen Konsequenzen, die sich aus gemeldeten Vorfällen ergeben.

Außerkirchliche Hilfsangebote

Darüber hinaus verweist die Kirche auf externe, unabhängige Hilfsangebote. Dazu gehören unter anderem das Hilfe-Portal der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs unter hilfe-portal-missbrauch.de, die Beratungsangebote von nummergegenkummer.de sowie die Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend unter nina-info.de.

Präventionsarbeit

Die Präventionsarbeit stützt sich auf verbindliche Schutzkonzepte, die in den Richtlinien konkretisiert wurden. Dazu gehört insbesondere die verpflichtende Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (EFZ) für Personen, die Lehrtätigkeiten ausüben, in der Jugendseelsorge tätig sind oder Verantwortung im Bereich der Kirchenmusik tragen. Darüber hinaus sind alle Amtsträgerinnen und Amtsträger verpflichtet, ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das alle fünf Jahre erneuert wird.

Prävention bedeutet, Risiken frühzeitig zu erkennen, aufmerksam zu bleiben und durch gezielte Maßnahmen den Schutz der Kirchenmitglieder vor sexualisierter Gewalt zu gewährleisten.

Kontakt zur Anlaufstelle

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